Monat für Monat mehr netto in der Tasche

Vest. Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2018 zu beantragen. „Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können“, sagt Heike Hürland, Leiterin des Finanzamts Recklinghausen. Dabei weist Hürland auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen“, erklärt Hürland weiter.

Wie schon im letzten Jahr können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.000 Euro übersteigen. Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt sowie die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklassen geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Der hierfür erforderliche Vordruck wurde neu gestaltet und auf einen Hauptvordruck mit Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnlichen Belastungen und Kindern umgestellt. „Diese Umstellung hat den Vorteil, dass neben dem Vordruck nur noch die Anlage ausgefüllt werden muss, die für den Antrag tatsächlich benötigt wird“, erläutert Katrin Rohde, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Marl.

Um sicherzustellen, dass der Freibetrag gleich ab Jahresbeginn berücksichtigt wird, sollte dieser rechtzeitig beantragt werden, weil die Übermittlung an den Arbeitgeber nur einmal monatlich erfolgt. Die neu gestalteten Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de erhältlich.

Übrigens: Wer für 2017 bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November 2017 nachholen.

Samstag, 7. Oktober 2017, 13:15 • Verfasst in Vest

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